Was ist ein Rektorat?
Nach dem Kirchenrecht der katholischen Kirche wird dem Rektor eine Kirche übertragen, die weder Pfarr- noch Kapitelkirche ist.
Rektor - Rektorat
Direkt dem Diözesanbischof unterstellt
Nach dem Kirchenrecht der katholischen Kirche wird dem Rektor eine Kirche übertragen, die weder Pfarr- noch Kapitelkirche ist.
Der Rektor untersteht direkt dem Diözesanbischof (in Wien dem Erzbischof), der ihm den ihm zukommenden Aufgabenbereich zuweist. Dies betrifft Gottesdienste und andere Amtshandlungen, die auch mit der Ortspfarre abgestimmt werden.
Ohne Erlaubnis des Rektors darf niemand irgendwelche kirchliche Amtshandlungen vornehmen. Ersuchen um Gottesdienste und Ähnliches hat der Rektor nach Maßgabe des Rechtes zu gewähren oder zu verweigern.
Verantwortlichkeit - Zuständigkeit
Der Rektor ist dem Bischof dafür verantwortlich, daß die Gottesdienste nach den liturgischen Normen und Vorschriften gehalten werden. Er muß das Vermögen gewissenhaft verwalten und muß für die Instandhaltung und Sauberkeit der heiligen Geräte und des Gotteshauses Sorge tragen.
Er hat auch alles zu verhindern, was mit der Heiligkeit des Ortes und der dem Hause Gottes gebührenden Ehrfurcht in irgendeiner Weise unvereinbar ist. (Kirchliches Rechtsbuch CIC cc. 556 - 563)